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Der Petitionsbeauftragte (norw.: Sivilombudsmann)

Der Petitionsbeauftragte kontrolliert, ob die norwegischen Behörden Unrecht begangen oder Fehler gemacht haben. Alle Behörden, mit einigen Ausnahmen, fallen in seinen Arbeitsbereich. Der Petitionsbeauftragte ist eine selbständige und unabhängige Instanz und steht außerhalb der öffentlichen Verwaltung

Vor dem Einlegen einer Beschwerde

Bevor Sie bei dem Petitionsbeauftragten eine Beschwerde einreichen, müssen Sie alle gewöhnlichen Beschwerdemöglichkeiten in der Verwaltung ausgeschöpft haben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Datum, an dem der endgültige Beschluss von der Verwaltung getroffen wurde oder ab dem Datum des Vorgangs, gegen den Sie eine Beschwerde einlegen möchten, bei dem Petitionsbeauftragten einzureichen.

Das Einlegen einer Beschwerde

Die Beschwerde ist in schriftlicher Form und mit Unterschrift einzulegen. Ein gewöhnlicher Brief reicht aus.Es ist wichtig, dass Sie so genau wie möglich erklären, gegen was Sie eine Beschwerde einlegen möchten und welchem Verwaltungsorgan (Gemeinde, Amt, Ministerium oder andere Behörde) die Beschwerde gilt.Sie sollten außerdem die Beschwerde begründen, indem Sie erklären, welchen Fehler oder welches Unrecht Ihrer Meinung nach die Behörde gemacht bzw. begangen hat.Sollte es sich um einen Beschluss handeln, den Sie als falsch ansehen, sollten Sie das Datum des Beschlusses angeben und eine Kopie des Beschlusses beifügen.Alle Dokumente, die Ihrer Meinung nach zur Klärung der Angelegenheit beitragen können, sollten der Beschwerde beigelegt werden.Das Büro des Petitionsbeauftragten kann auch Dokumente, die die Sache betreffen, von der Verwaltung anfordern.

Das Einlegen einer Beschwerde ist kostenlos.

Die Beschwerde ist an folgende Adresse zu senden:

Sivilombudet
Postboks 3 Sentrum
0101 Oslo
NORWEGEN

Der Petitionsbeauftragte kann per E-Mail auf Anfragen antworten. Sollten Sie jedoch wünschen, dass Ihre Beschwerde als eigene Beschwerdesache behandelt wird, ist sie in schriftlicher Form und mit Unterschrift einzureichen.

Angelegenheiten, die nicht vom Petitionsbeauftragten behandelt werden
Einige Angelegenheiten kann der Petitionsbeauftragte nicht behandeln.Dazu gehören:

· Private Streitigkeiten

· Gerichtliche Entscheidungen

· Ein Teil der Entscheidungen, die von der Gemeindevertretung oder dem Fylkesting getroffen wurden.

· Angelegenheiten, zu denen das Storting Stellung genommen hat

· Entscheidungen, die von der Norwegischen Regierung als beschließendes Organ in Gegenwart des Königs getroffen wurden

· Entscheidungen des Norwegischen Rechnungshofes

· Angelegenheiten, die in den Bereich des Wehrbeauftragten und des Zivildienstbeauftragten fallen

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie nicht sicher sind, ob der Petitionsbeauftragte Ihr Anliegen behandeln kann.

Kontaktinformation
Telefon: +47 22 82 85 00
Grüne Nummer: 800 800 39
Telefax: 22 82 85 11
E-Mail: postmottak@sivilombudet.no

Besuchsadresse:
Akersgata 8

Anschrift:
Postboks 3 Sentrum
0101 Oslo

Weitere Informationen finden Sie auf unseren englischen Internetseiten