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Beschwerde bei der Petitionsstelle Sivilombudet

  • Die Aufgabe der Petitionsstelle Sivilombudet ist die Kontrolle von Behörden, um Unrecht gegenüber Bürgern zu verhindern.
  • Sie können bei der Petitionsstelle Sivilombudet Beschwerde einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Behörde Ihnen gegenüber Unrecht begangen oder Fehler gemacht hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Entscheid oder ein Beschluss falsch ist oder dass ihre Angelegenheit auf unkorrekte Weise behandelt wurde.
  • Die Petitionsstelle Sivilombudet ist ein Kontrollorgan außerhalb der öffentlichen Verwaltung und kann eine juristische und objektive Beurteilung Ihrer Beschwerde vornehmen.
  • Das Einlegen einer Beschwerde bei der Petitionsstelle Sivilombudet ist kostenlos.

Wann können Sie bei der Petitionsstelle Sivilombudet Beschwerde einlegen?

  • Wenn Verwaltungsorgane (Behörden wie Kommunen, Statsforvalter oder Direktorate) ihren Standpunkt in Ihrer Angelegenheit endgültig geäußert haben, können Sie bei uns Beschwerde einlegen. Bevor Sie bei der Petitionsstelle Sivilombudet Beschwerde einlegen, müssen Sie von Ihrem Recht, bei der Behörde Beschwerde einzulegen, Gebrauch gemacht haben.
  • Betrifft Ihre Beschwerde verzögerte Sachbearbeitung oder ausbleibende Antwort, können Sie bei der Petitionsstelle Sivilombudet Beschwerde einlegen, während Ihre Angelegenheit weiterhin bearbeitet wird. Denken Sie daran, dass Sie zuerst eine Antwort angemahnt haben müssen. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und ist der Beschwerde bei der Petitionsstelle Sivilombudet beizulegen.
  • Sie müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr Beschwerde einlegen.

Wer kann bei der Petitionsstelle Sivilombudet Beschwerde einlegen?

  • Alle können Beschwerde einlegen.
  • Sie können auch für andere Beschwerde einlegen, jedoch müssen Sie dann eine Vollmacht (ein Dokument, das Ihnen erlaubt, im Namen anderer zu handeln) von der/den betreffenden Person(en) beilegen.

In welchen Angelegenheiten können Sie Beschwerde einlegen?

  • Bau- und Bebauungsplanangelegenheiten
  • Sozialversicherungs- und Rentenangelegenheiten
  • Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten
  • Sozialhilfe und Kinder- und Jugendschutz
  • Stellenvergabe
  • Steuern und Abgaben
  • Ausländerangelegenheiten
  • Informationsfreiheit
  • Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Gewerbe, Landwirtschaft und Rentierzucht
  • Justizvollzug
  • Militärdienst

Zudem behandelt die Petitionsstelle Sivilombudet eine Reihe Beschwerden wegen langer Bearbeitungszeit und ausbleibenden Antworten.

In welchen Angelegenheiten können Sie keine Beschwerde einlegen?

  • Gerichtsentscheide
  • Angelegenheiten, zu denen das Storting Stellung bezogen hat
  • Entscheidungen, die im Staatsrat (Regierungssitzung) getroffen wurden
  • Private Streitigkeiten
  • Angelegenheiten, die von der Gemeindevertretung oder dem Fylkesting entschieden wurden (mit einigen Ausnahmen)
  • Angelegenheiten, gegen die beim EOS-Ausschuss (parlamentarischer Geheimdienstaufsichtsausschuss) Beschwerde eingelegt werden kann

Wie legen Sie Beschwerde ein?

  • Zunächst müssen Sie sämtliche behördlichen Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft haben. Kontaktieren Sie die öffentliche Instanz, die die Entscheidung getroffen hat, um sich dort in Ihrer Angelegenheit näher beraten zu lassen.
  • Benutzen Sie das Beschwerdeformular der Petitionsstelle Sivilombudet
    Beschwerdeformular Englisch
    Beschwerdeformular Norwegisch
  • Sie müssen die Beschwerde auf Norwegisch oder Englisch einlegen.
  • Vergessen Sie die Anlagen nicht. Legen Sie wichtige Dokumente bei.
  • Wenn sie die Beschwerde eingesandt haben, erhalten Sie dafür eine Eingangsbestätigung. Anschließend erhalten Sie innerhalb von drei Wochen Antwort von uns.

Kontaktinformation

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob die Petitionsstelle Sivilombudet Ihre Beschwerde behandeln kann oder wie Sie die Beschwerde schreiben sollen. Unsere Telefonzentrale ist von Angestellten der Petitionsstelle Sivilombudet besetzt, die Norwegisch und Englisch sprechen.

Telefon: +47 22 82 85 00 (werktags 10–14 Uhr)

Kostenlose Nummer: 800 800 39

E-Mail: postmottak@sivilombudet.no

Einfache Fragen, die keine vertraulichen Angaben oder personenbezogenen Informationen enthalten, können per E-Mail gesendet werden.

Wenn Sie unser Beschwerdeformular nicht nutzen können, können Sie eine schriftliche und unterschriebene Beschwerde an folgende Adresse senden:

Postanschrift:

Sivilombudet
Postboks 3 Sentrum
0101 Oslo

Besuchsadresse:

Akersgata 8, Oslo

Benötigen Sie weitere Informationen?

Schauen Sie auch auf unsere englischsprachige Website. Dort finden Sie zudem einen kurzen Animationsfilm auf Englisch.